Die stadtwerker warnen vor irreführenden Anschreiben zur Installation von Smart Metern in Bocholt. Nach Angaben des Unternehmens stammen die Schreiben eines freien Anbieters nicht von den stadtwerkern und wurden auch nicht in deren Auftrag verschickt.
Betroffene Kundinnen und Kunden müssten das Angebot nicht annehmen und keinen Termin mit dem Anbieter vereinbaren, teilt das Unternehmen mit. Die stadtwerker selbst informieren Haushalte, bei denen der gesetzliche Smart-Meter-Rollout ansteht, schriftlich. Ihre Schreiben seien am stadtwerker-Logo und am Absender zu erkennen.
Für bestimmte Haushalte besteht eine Einbaupflicht
Die stadtwerker GmbH ist in Bocholt der grundzuständige Messstellenbetreiber. Der gesetzliche Einbau von Smart Metern erfolgt nach Angaben des Unternehmens schrittweise. Eine Pflichtinstallation kann unter anderem Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden betreffen. Gleiches gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sowie für Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 Kilowatt Anschlussleistung.
Der verpflichtende Zählereinbau durch die stadtwerker ist laut Mitteilung kostenlos.
Verträge und mögliche Kosten prüfen
Wer einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt, beendet damit die Zuständigkeit der stadtwerker. Der neue Anbieter ist dann unter anderem für Services, Vertragsbedingungen, Laufzeiten und die Abrechnung zuständig. Die gesetzlichen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb gelten bei einem freiwillig beauftragten wettbewerblichen Messstellenbetreiber nicht. Je nach Vertrag können deshalb andere oder höhere laufende Kosten sowie Mindestlaufzeiten entstehen.
Auch Hinweise auf mögliche reduzierte Netzentgelte sollten geprüft werden. Eine Vergünstigung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und hängt nicht allein vom Einbau eines Smart Meters oder vom Wechsel des Messstellenbetreibers ab.
Wer bereits einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter abgeschlossen hat, den Wechsel aber nicht möchte, sollte prüfen, ob ein Widerruf noch möglich ist. Die stadtwerker raten außerdem, bei Schreiben, Anrufen oder unangekündigten Haustürbesuchen die Identität des Anbieters zu prüfen und sensible Daten wie Zählernummern sowie Vertrags- oder Kundendaten nicht vorschnell weiterzugeben. Beschäftigte der stadtwerker können sich den Angaben zufolge mit einem gültigen Dienstausweis ausweisen.





