Zur bevorstehenden Kirmes in Bocholt erinnert die Stadt an die Regeln des Jugendschutzes. Besonders beim Umgang mit Alkohol seien Eltern, Gastronomie und Gewerbetreibende gefordert. Auf dem Kirmesgelände und in dessen Nahbereich gilt außerdem unabhängig vom Alter ein generelles Verbot des Cannabiskonsums.
Die Stadt warnt vor riskantem Alkoholkonsum bei Jugendlichen. Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklung befinden, kann Alkohol für sie besonders gesundheitsschädlich sein. Eltern sollten frühzeitig mit ihren Kindern über die Wirkung und mögliche Suchtgefahren sprechen sowie gemeinsam Regeln für die Kirmestage vereinbaren.
Diese Regeln gelten für Alkohol und Tabakwaren
Unter 16-Jährige dürfen grundsätzlich keinen Alkohol kaufen oder trinken. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Sekt erlaubt. Spirituosen, Schnäpse, Liköre, Alkopops und andere branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden.
Dieselbe Altersgrenze gilt laut Stadt für Tabakwaren, Cannabis, E-Zigaretten und E-Shishas. Wer diese Produkte an Minderjährige abgibt oder weitergibt, verstößt gegen das Gesetz und muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Vorgaben für Gaststätten und Tanzveranstaltungen
Unter 16-Jährige dürfen sich dort grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben.
Das Cannabisverbot auf dem Kirmesgelände und im Nahbereich beruht auf einer Allgemeinverfügung der Stadt Bocholt. Weitere Informationen stellt die Stadt unter bocholt.de/kirmes bereit.





