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Bocholt erinnert an Jugendschutzregeln zu Halloween

Die Stadt Bocholt erinnert vor Halloween am Samstag, 31. Oktober, an die geltenden Jugendschutzregeln. Altersgrenzen für Alkohol, Tabak und Cannabis gelten auch bei Halloween-Partys und privaten Feiern.

Bier, Wein und Sekt dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Spirituosen, Alkopops und andere Mischgetränke mit Branntwein sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Tabakwaren, E-Zigaretten, Einweg-Vapes und E-Shishas dürfen unabhängig vom Nikotingehalt nicht an Minderjährige abgegeben werden.

Für Cannabis gilt: Minderjährige dürfen Cannabis weder besitzen noch erwerben oder konsumieren. Erwachsene dürfen zudem in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen kein Cannabis konsumieren. Auch in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen ist der öffentliche Konsum verboten.

Verstöße können empfindliche Bußgelder und je nach Fall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Davon betroffen sein können unter anderem Veranstaltende, Gewerbetreibende und volljährige Personen, die Alkohol, Tabak oder Cannabis an Minderjährige weitergeben.

Die Stadt appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, mit ihren Kindern über die Risiken von Alkohol zu sprechen. Veranstaltende und Gewerbetreibende sollten das Alter ihrer Gäste und Kundschaft kontrollieren, bei Bedarf einen Ausweis verlangen und alkoholfreie Getränke anbieten.

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